Gasflaschen sicher lagern und transportieren mit Produkten von Lömker

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Axel Lömker, Brockhagener Str. 400, D-33334 Gütersloh. Stand 10.2006

Für unsere Verkäufe gelten nur die nachfolgenden Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

1. Angebot

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

2. Preise

Grundlage jeden Auftrags ist die jeweils gültige, von uns herausgegebene Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk für die angefragte Menge.

Mehrkosten, wie Kosten für Eil- und Expressgutversand und Rollgelder, gehen zu Lasten des Empfängers.

Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, halten wir uns an die in unseren Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

3. Verpackung

Die Kosten und Art der Verpackung sind je nach Artikel unterschiedlich berücksichtigt. Die genaue Regelung geht aus der jeweiligen Preisliste hervor, die Vertragsinhalt wird.

4. Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Wir werden nicht in Verzug gesetzt, wenn die Auslieferungsverzögerung auf unvorhergesehene Ereignisse oder Ereignisse höherer

Gewalt zurückzuführen ist. Derartige Ereignisse berechtigen uns, auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen

Anlaufzeit hinaus zu schieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der Besteller darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht zurückweisen.

5. Rücktrittsrecht des Bestellers

Schadenersatzansprüche des Bestellers bestehen nur bei verbindlich

vereinbarten Lieferzeiten, soweit uns grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Ein Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Fixgeschäft gegen Übernahme der bis dahin entstandenen Kosten erfolgen, sofern die bestellten Gegenstände noch nicht in Arbeit genommen worden sind.

Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge sowie Verringerung der Abrufe können nur durch Vereinbarung mit uns erfolgen und bedingen eine Erhöhung der Preise.

Waren, welche ordnungsgemäß von uns geliefert wurden, und trotzdem zurückgegeben werden sollen, können nach vorheriger Rücksprache von uns zurückgenommen werden.

In diesem Fall berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu 15% des Warenwertes. Sonder- und Einzelanfertigungen sind von der Rücknahme ausgenommen.

Rücksendungen haben grundsätzlich frei Haus zu erfolgen.

6. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Abnahme bzw. bei Versendung dann auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder

zwecks Versendung unser Lager oder unsere Betriebsstätte verlassen hat.

Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Liefervorschriften des Empfängers werden möglichst berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden.

Sollten Sendungen beschädigt beim Empfänger ankommen, ist eine Bestandsaufnahme beim Transporteur durchzuführen.

Kosten, die durch die Annahmeverweigerung der Sendung durch den Empfänger, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers.

In der Regel ist die Sendung transportversichert. Bei Frankatur unfrei geht die Transportversicherung zu Lasten des Empfängers.

7. Gewährleistung

Beanstandungen bezüglich Menge und Beschaffenheit unserer Lieferung müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Lieferung, schriftlich geltend gemacht werden.

Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Der Abnehmer stellt uns das Material umgehend und in geordnetem Zustand zur Verfügung.

Nur so kann dem Besteller bei berechtigten Mängeln ein Anspruch auf Nachbesserung eingeräumt werden. Ein Anspruch auf sofortige Ersatzlieferung des Materials besteht nicht Etwaige,

damit in Zusammenhang stehende Folgekosten werden von uns nicht übernommen.

Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.

Schlägt allerdings die Nachbesserung fehl, ist der Besteller zur Wand­lung berechtigt

Für Personenunfälle, Sachschäden, Folgeschäden oder Betriebsstörungen, die aus eventuellen Mängeln in Konstruktion oder Verarbeitung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

8. Technische Änderungen

Technische Änderungen, die dem Fortschritt bzw. der Verbesserung oder innerbetrieblichen Erleichterung dienen, behalten wir uns vor.

Prospekte und technische Unterlagen müssen nicht dem neuesten Stand der Produktion entsprechen.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungadatum haben ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird bei Rechnungen für reine

Materiallieferung 3%, und bei Rechnungen für Handwerksarbeit ohne Materiallieferung 2% Skonto gewährt.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit

des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn uns andere Umstände bekannt werden,

die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind.

Wir sind ferner in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Vor Bezahlung darf der Besteller die ihm

gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, vorausgesetzt, daß er mit seinen Abnehmern einen Eigentums-vorbehalt vereinbart hat und

daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Bestimmungen an uns über­gehen. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung

von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, von uns nicht gelieferten Sachen veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe

der in unseren Rechnungen genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir infolge Verarbeitung oder Vermischung Miteigentumsanteile haben, gilt die Ab­tretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

Die ab­getretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis

des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte

gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen.

Wir werden von unserem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, die den Verkaufspreis sofort fällig stellen.

Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.

Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers die Vorbehaltsware

zu besitzen, erlischt mit Zugang der Widerrufserklärung.

Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berech­tigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Vorbehalts­ware selbst in Besitz zu nehmen.

Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamt-forderungen gegen den Käufer um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten

nach unserer Wahl in der vorgenannten Höhe verpflichtet

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen bez. Leistung und Zahlung ist Gütersloh.

Gerichtsstand ist ebenfalls Gütersloh.

12. Anwendbares Recht

Für jegliche Geschäfte im In- und Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das Haager Kaufrechtsübereinkommen und das darauf beruhende einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen gelten nicht

13. Unwirksamkeit von Klauseln

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die anderen.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann eine Regelung, die den gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt.